AGB

1. Geltungsbereich

Ausschließlich die nachfolgenden Auftrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Grundlage aller gegenwärtigen sowie zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer. Von diesen Bedingungen im Einzelfall abweichende Vereinbarungen, insbesondere Absprachen mit unseren Angestellten und Außendienstmitarbeitern sind nur bei ebenfalls schriftlicher Bestätigung unsererseits verbindlich.

2. Angebot, Auftragserteilung und Annahme

Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. die Bestellungen des Käufers binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung nach technischer sowie kaufmännischer Prüfung. Als Angenommen gilt das Angebot erst bei Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Nebenvereinbarte Abreden oder Zusicherungen müssen in schriftlicher Form festgehalten werden.

3. Preise & Lieferungen

Maßgebend für die Preisberechnung ist unser am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Listenpreis zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer (Lieferpauschalen sind auf Rechnungen mit auszuweisen). Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr des Käufers. Die „Gefahr" geht spätestens mit der Verladung der Ware in das Transportmittel über. Die von uns bestätigten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum. Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Als angemessen gilt hier in der Regel eine Nachfrist von 14 Werktagen. Teillieferungen sind zudem soweit zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Von uns nicht

4. Gewährleistung

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Bei Transport durch Dritte (z.B. Spedition) hat die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ware sofort bei Abnahme zu erfolgen. Später eingehende Mängelrügen werden nicht akzeptiert. Die Verjährungsfrist sämtlicher Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche des Kunden beträgt 2 Jahre. Schadenersatz wegen mangelhafter Lieferung wird nur in Form einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl gewährt. Änderungen am Produkt, die dem technischen Fortschritt dienen, bzw. markttechnisch oder betrieblich notwendig werden, behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Fertigung von Produkten nach Angaben oder Vorlagen des Bestellers erfolgt auf Gefahr des Kunden.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen dem Käufer aus der Geschäftsbeziehung (einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch als gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen) beglichen worden sind. Der Käufer ist demnach verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Bei Pfändung bzw. Beschlagnahme der Vorbehaltsware steht der Käufer in der Pflicht uns umgehend darüber zu benachrichtigen.

6. Zahlungen bzw. Zahlungsverzug

Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir den vereinbarten Skontoabzug. Der Käufer darf Zahlungen nur auf das von uns angegebene Konto oder an Personen, die sich durch eine schriftliche Inkassovollmacht von uns ausweisen, leisten. Eine eventuelle Stundung muss in jedem Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Mängel an der von uns gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht, die Zahlung zu verweigern. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten bei vertraglichen Forderungen gegenüber Unternehmern und im Übrigen 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Zurückhaltung von Lieferungen behalten wir uns auch vor, wenn bezüglich des Bestellers Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Erfüllungsort und ausschließlich der Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten der Hauptsitz unseres Unternehmens. Hat mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls der Hauptsitz unseres Unternehmens.

8. Schlussbestimmungen

Wir sind berechtigt, die aufgrund der Geschäftsbeziehungen von unserem Kunden erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, insbesondere auch den Kreditversicherern die für die Kreditversicherung erforderlichen Daten zu übermitteln. Die Abtretung von Ansprüchen, die unserem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Etwa unwirksam werdende Bestimmungen werden durch Neuregelungen, die den gleichen wirtschaftlichen Erfolg als Ziel haben, ersetzt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages dann insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.